Vertragliche Regelung


    Der Mieter schließt einen Mietvertrag mit dem Vermieter und tritt der Wohngemeinschaft Verein Heinrichstift e.V.  bei.  Um die Gemeinschaft zu stärken ist das Mietverhältnis an die Mitgliedschaft von heinrichstift e.V. gebunden. Der Verein heinrichstift e.V.  hat sich am 14.3.2014 zunächst als 50life e.V. gegründet. Die Mitglieder der Gemeinschaft treffen sich regelmäßig für gemeinschaftliche Unternehmungen und Ihre  Wohngemeinschaft zu gestalten. 

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