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    Was passiert im Pflegefall?

    Grundsätzlich ist die selbstorganisierte ambulante oder familiäre Pflege von Menschen im Heinrichstift möglich. In welchem Maß dies geschieht, ist die private Angelegenheit jeder Familie oder Wohngemeinschaft. Jedoch kann diese Pflege nicht vom Trägerverein angeboten werden. Auch besteht kein Anspruch auf bauliche Anpassungen, um die Pflege im Gebäude zu ermöglichen.

    Tritt der Pflegefall ein, so besteht die Möglichkeit, in das benachbarte Pflegeheim zu wechseln, um dort professionelle Hilfe zu bekommen, ohne sein vertraut gewordenes Lebensumfeld verlassen und den Kontakt mit den Bewohnern des Heinrichstifts aufgeben zu müssen. Zumindest für den direkt Betroffenen, ergeben sich dadurch viele Vorteile. Sofern er Mitglied einer Wohngemeinschaft war, müssen sich die ehemaligen Mitbewohner dann ggf. nach einem neuen Mitbewohner umsehen. Sie können dabei auf die Bewerberliste des Trägers zurückgreifen.


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